Umfang und Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Rund um Haus & Garten gelten für alle Dienstleistungen die wir unserem Auftraggeber gegenüber erbringen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGB’s gelten auch für unsere Subfirmen wenn diese Leistungen in unserem Namen an unsere Auftraggeber erbringen.
Geschäftsabschluss:
Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung haben Sie einen rechtskräftigen Geschäftsabschluss getätigt. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können Kosten für Sie entstehen.
Bei einem Rücktritt mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn werden nur an uns gerichtete Stornokosten aus diesem Geschäft an den Kunden weiterverrechnet. Erfolgt der Rücktritt erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn, werden zusätzlich 10% des vereinbarten Preises und Anreisekosten in Rechnung gestellt.
Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Nutzungsberechtigung über das entsprechende Grundstück zu haben. Ebenso bestätigt der Aufraggeber das Vorhandensein einer allenfalls notwendigen Rodungs- oder Fällungsgenehmigung.
Bei Auftragsvergabe ohne Berechtigung oder ohne Genehmigung, trägt er Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Kosten, Unkosten, Ersatzansprüche, Verwaltungsabgaben und eventuelle Strafen. Die Firma Rund um Haus & Garten und deren Subunternehmer sind jedenfalls schadlos zu halten.
Vertragszeitraum / Kündigung:
Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen. Der Vertag kann beiderseits jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Preise:
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, die auf jedem Angebot und jeder Rechnung extra ausgewiesen wird.
Sämtliche Preise sind pauschal oder Leistungsbezogen, werden vor Beginn der Arbeiten vereinbart und gelten bei Geschäftsabschluss für beide Seiten verbindlich.
Arbeitsbeginn:
Arbeitsbeginn jeweils nach Vereinbarung. Oder nach monatlichen Zyklen.
Fertigstellung:
Alle Arbeiten werden zu einem vorher festgelegten Termin / bzw. nach Vertrag fertig gestellt. Witterungsbedingte Verzögerungen und „Höhere Gewalt“ verlängern den Fertigstellungstermin.
Subfirmen:
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte Aufträge ganz oder teilweise, zu den geltenden Bedingungen an andere Firmen weiterzugeben.
Umweltbelastungen:
Die meisten unserer Arbeiten verursachen Lärm, Staub und Gestank. Obwohl wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, müssen diese bis zum gesetzlich erlaubten Ausmaß vom Auftraggeber akzeptiert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die bevorstehenden „Belästigungen.“
Alle von den üblichen Ruhezeiten abweichende Regelungen und Vorschriften sind uns vor Angebotsstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis zu bringen.
Gefahrenbereich:
Auf öffentlichen Flächen wird der Gefahrenbereich von uns abgesichert und eventuell auch gesperrt,
notwendige Halteverbote und Straßensperren organisiert.
Auf privaten Flächen hat der Auftraggeber für die Freihaltung des Gefahrenbereiches zu sorgen und ins besonders den Zutritt für Kinder und Haustiere unmöglich zu machen.
Schäden:
Alle Schäden die durch unser Handeln verursacht werden, werden wieder behoben, sofern es sich um vermeidbare Schäden handelt. Die Behebung von Bagatellschäden wie z.B. an Rasenflächen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Alle schützenswerte Sachen und Pflanzen die sich im Gefahrenbereich befinden, sind uns vor Angebotsstellung, spätestens aber und erforderlichenfalls zu markieren.
Auch auf nicht sichtbare unterirdische bauliche Einrichtungen ist hinzuweisen, insbesondere Kanal und Bewässerungsanlagen. Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Haftpflicht:
Alle Schäden die wir nicht selbst beheben können sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Im Falle eines Falles wird eine unverzügliche Schadensregulierung angestrebt.
Bezahlung:
vor Arbeitsbeginn anzuzeigen
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Unberechtigte Skonto Abzüge werden ausnahmslos nachverrechnet.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine spesenfreie Mahnung. Die zweite Mahnung beinhaltet 10.-Euro Spesen, eine Nachfrist von 5 Tagen und wird eingeschrieben ausgesendet. Bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist wird der gesamte Rechnungsbetrag plus sämtlicher Spesen einem Inkassobüro übergeben.
Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden
Datenschutz
Alle Kundendaten werden nur für die Abwicklung unserer Dienstleistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch zum Zwecke der Weitervermittlung an unsere Partnerfirmen.